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Balkonkraftwerke in Sachsen: Die 300-Euro-Förderung


In Sachsen gibt es gute Nachrichten für alle, die an der Energiewende aktiv teilnehmen wollen. Die Initiative der BÜNDNISGRÜNEN hat eine Förderung für die Anschaffung von Balkonkraftwerken ins Leben gerufen. Mit einem Fördertopf von insgesamt 6,5 Millionen Euro können Bürgerinnen und Bürger aus Sachsen ab August 2023 eine Förderung von 300 Euro pro Haushalt online beantragen.

Die wichtigsten Details zur 300-Euro-Förderung in Sachsen

  • Die Förderung gilt für steckerfertige, netzgekoppelte Photovoltaikmodule mit einer Mindestleistung von 300 Watt peak bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt sowie das Zubehör für die dauerhafte Befestigung oder Aufstellung.
  • Die Förderung wird nur für Geräte gewährt, die nach dem 22. Juni 2023 gekauft wurden. Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich.
  • Die Kosten für ein Balkonkraftwerk variieren je nach Modell. Aktuell sind Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 600 Watt im Komplettset ab etwa 500 Euro erhältlich.
  • Die Förderung steht allen privaten Bürgerinnen und Bürgern Sachsens offen, unabhängig davon, ob sie Mieter oder Eigentümer sind. Mieter müssen jedoch vor der Installation der Module eine Absprache mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung treffen.
  • Für jedes Haushalt können 300 Euro Fördermittel für die Anschaffung von Balkonkraftwerken beantragt werden.
  • Die Beantragung der Förderung wird voraussichtlich ab Mitte August über ein einfaches Online-Formular bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich sein.
  • Bei Gebäuden unter Denkmalschutz ist eine Absprache mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde erforderlich, da die Installation von Balkonkraftwerken eine sichtbare Veränderung am Gebäude verursacht.

Die Förderung wurde am 13. Juni vom sächsischen Umweltminister Wolfram Günther ins sächsische Kabinett eingebracht und verabschiedet. Am 21. Juni gab der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags die Gesamt-Fördersumme von 6,5 Millionen Euro frei. Die Richtlinie wurde am 22. Juni 2023 vom Energieminister unterzeichnet, und ab diesem Datum sind alle gekauften Geräte förderfähig.

Die wichtigsten Fragen zur 300-Euro-Förderung in Sachsen

Die neue Förderrichtlinie ist ein Programm zur Unterstützung der Energiewende in Sachsen. Sie umfasst Förderungen für die Installation von Balkonkraftwerken und Tilgungszuschüsse für Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaik- oder Geothermieanlagen und Speichern.
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die leicht installiert werden kann. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass Privatpersonen, die ein solches Kraftwerk installieren, eine Förderung von 300 Euro erhalten können.
Die Förderung gilt für steckerfertige, netzgekoppelte Photovoltaikmodule mit einer Mindestleistung von 300 Watt bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt. Sowohl Mieter als auch Eigentümer können die Förderung beantragen, sofern sie die Module in selbst genutztem Wohnraum installieren​.
Die Beantragung der Förderung wird voraussichtlich Ende August starten und kann digital über das SAB-Förderportal erfolgen.
Diese Zuschüsse sind Teil der Förderrichtlinie und zielen darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch zu erhöhen und die Nutzung erneuerbarer Energie aus eigenen Anlagen zu steigern. Der Start für diesen Teil des Programms ist für den Frühherbst dieses Jahres geplant.
Die Förderrichtlinie wird mit insgesamt 21,5 Millionen Euro aus dem Klimafonds finanziert. Davon sind 6,5 Millionen Euro für die Förderung von Balkonkraftwerken vorgesehen.

Neue Förderrichtlinie zur Unterstützung der Energiewende in Sachsen

Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Günther hat eine neue Förderrichtlinie unterzeichnet, die die Energiewende in Sachsen vorantreiben soll. Sie besteht aus zwei Teilen: Förderungen für Balkonkraftwerke und Tilgungszuschüsse für Darlehen zur Finanzierung von Photovoltaik- oder Geothermieanlagen und Speichern.

Förderung von Balkonkraftwerken

Der erste Teil der Förderrichtlinie konzentriert sich auf die Förderung von Balkonkraftwerken. Privatpersonen, die ein solches Kraftwerk installieren, können eine Förderung von 300 Euro erhalten. Diese kleinen Photovoltaikmodule können leicht installiert werden und liefern einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.

Details zur Förderung von Balkonkraftwerken

Die Förderung gilt für steckerfertige, netzgekoppelte Photovoltaikmodule mit einer Mindestleistung von 300 Watt bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt. Mieter und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum können die Förderung beantragen. Das Antragsverfahren wird voraussichtlich Ende August starten und ausschließlich digital über das SAB-Förderportal abgewickelt.

Förderung von erneuerbaren Energien und Speichern

Der zweite Teil der Richtlinie fördert Darlehen zur Finanzierung von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaik oder Geothermie sowie entsprechenden Speichern. Hierfür werden Tilgungszuschüsse gewährt, um den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch zu erhöhen und die Nutzung erneuerbarer Energie aus eigenen Anlagen zu steigern. Der Start für diesen Teil des Programms ist für den Frühherbst dieses Jahres geplant.

Finanzierung und weitere Informationen

Die Förderrichtlinie umfasst insgesamt 21,5 Millionen Euro, wovon 6,5 Millionen Euro für die Förderung von Balkonkraftwerken vorgesehen sind. Diese Mittel stammen aus dem Klimafonds. Weitere Details zur Förderung werden noch erarbeitet und öffentlich bekannt gegeben, sobald sie verfügbar sind.